Bildanleitung · DPMA · Umschlag richtig adressieren

Brief an das DPMA richtig beschriften

Bei Marken-, Patent- oder Designfragen sollte der Umschlag klar an das DPMA adressiert sein. Aktenzeichen, Anmeldenummer oder Registernummer gehören in den Betreff des Schreibens.

ohne Logos/Fake-AmtsoptikQuelle/Stand, wo öffentlichDaten lokal im Browser
Kurzantwort

So sieht der Empfängerblock aus

Deutsches Patent- und Markenamt
Kundenservice / zuständige Stelle
Postanschrift laut DPMA-Kontaktseite prüfen

Quelle: dpma.de Kontakt, Stand: 2026-05-01. Öffentlich recherchierte Adresse/Quelle – bitte vor Versand prüfen.

Das DPMA hat eigene Kontakt- und Servicewege. Prüfe vor Versand die aktuelle Kontaktseite und nutze bei laufenden Verfahren das Aktenzeichen im Schreiben.

1. Absender

Schreibe deinen Absender oben links. Bei Fensterbriefen kann er klein oberhalb des Empfängerblocks im Schreiben stehen.

2. Empfänger

Amt, Stelle oder Firma vollständig nennen. Danach Zusatz/Abteilung, Straße oder Postfach, PLZ und Ort.

3. Aktenzeichen

Aktenzeichen, Beitragsnummer oder Kundennummer besser in den Betreff des Schreibens setzen, damit der Umschlag lesbar bleibt.

Häufige Fragen

Was schreibe ich bei einem Marken- oder Patentfall auf den Umschlag?

Außen reicht die klare DPMA-Adresse mit zuständiger Stelle, wenn bekannt. Aktenzeichen und Details gehören in das Schreiben.

Darf das DPMA-Logo aufs Bild oder den Umschlag?

Nein. Für diese Vorlage nutzen wir bewusst keine Logos oder Siegel, damit nichts offiziell wirkt.

Wo steht die Anmeldenummer?

In den Betreff oder Briefkopf des Schreibens, nicht prominent auf den Umschlag.

Welche Adresse ist richtig?

Prüfe die offizielle DPMA-Kontaktseite oder ein erhaltenes Schreiben, da Zuständigkeit und Postwege variieren können.

Hinweis: Diese Seite ist eine praktische Musterhilfe. Prüfe vor echtem Versand immer die aktuelle Adresse auf Bescheid, Vertrag, erhaltenem Schreiben oder offizieller Kontaktseite.

Weitere Hilfen

Fensterbrief-Adresse positionieren · Briefumschlag im Tool testen · Briefporto prüfen

Praktische Hinweise zum Beschriften

Bei wichtigen Briefen zählt nicht nur die Adresse. Prüfe vor dem Versand auch, ob Empfängername, Abteilung, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort eindeutig lesbar sind. Bei Behörden, Krankenkassen, Gerichten oder Versicherungen ist eine Geschäftszeichen- oder Kundennummer oft hilfreich, gehört aber nicht an die Stelle der postalischen Adresse.

Wenn Anlagen mitgeschickt werden, lohnt sich eine kurze Kopie für die eigenen Unterlagen. Bei fristgebundenen Schreiben kann außerdem ein Versandnachweis sinnvoll sein. Der Umschlag sollte ruhig, klar und ohne dekorative Elemente beschriftet sein, damit maschinelle Sortierung und Zustellung nicht unnötig erschwert werden.

Vor dem Einwerfen kurz prüfen

Lege den Brief am Ende so vor dich, wie ihn der Zusteller sieht: Empfängeradresse frei sichtbar, Absender nicht verwechselbar, keine alten Barcodes oder Etiketten auf dem Umschlag und ausreichend Porto. Bei Fensterbriefen muss die Adresse vollständig im Sichtfenster stehen, auch wenn das Papier im Umschlag leicht verrutscht.

Für besonders wichtige Schreiben ist eine kleine Versandnotiz hilfreich: Datum, Empfänger, Inhalt in Stichworten und gewählte Versandart. Das ersetzt keinen Rechtsnachweis, macht die eigene Ablage aber deutlich nachvollziehbarer.